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OLG Stuttgart, 06.03.2001 - 12 U 160/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksame Abtretung einer Teilgrundschuld bei Briefübergabe durch Dritten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heilbronn - 3 O 2036/99
- OLG Stuttgart, 06.03.2001 - 12 U 160/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.04.1992 - XI ZR 164/91
Mißbrauch der Vertretungsmacht bei Abtretung einer Grundschuld zur Sicherung von …
Auszug aus OLG Stuttgart, 06.03.2001 - 12 U 160/00
Bei einer in einer Urkunde verlautbarten und nach außen kundgemachten Vollmacht ist bei der Auslegung des Erklärungsinhaltes grundsätzlich auf die sich aus dem Wortlaut der Urkunde ergebenden Verständnismöglichkeiten des Geschäftsgegners abzustellen (BGH NJW-RR 1992, 1135 ).Der Vertretene ist lediglich gegen einen erkennbaren Missbrauch der Vertretungsmacht im Verhältnis zum Vertragsgegner geschützt, weil der Vertreter von seiner Vertretungsmacht in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, so dass dem Vertragsgegner begründete Zweifel entstehen müssen, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliegt (BGH NJW-RR 1992, 1135, 1136).
- BGH, 08.12.1992 - XI ZR 44/92
Gutgläubiger Erwerb einer Briefgrundschuld
Auszug aus OLG Stuttgart, 06.03.2001 - 12 U 160/00
Übergibt, wie hier, ein Dritter den Brief, muss dieser als dessen Vertreter handeln (BGH NJW-RR 1993, 369 ).